Fachdienst Standesamt (34)
Gehört zu: Fachbereich Bürgerservice/Soziale Hilfen (FB 3)
Besuche im Standesamt sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminanfragen sind ausschließlich über den Link "Terminvereinbarung" zu stellen, damit von hier ein Rückruf an Sie veranlasst wird.
Die Eheschließung ist aus dem Tätigkeitsfeld der Standesbeamten jene Funktion, die das Bild dieses Amtes sicherlich am stärksten prägt.
Wie Sie den weiter unten angeführten Links entnehmen können, gehören aber noch viele weitere Aufgaben zum Zuständigkeitsbereich, u.a. die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und die Entgegennahme von Namenserklärungen.
Das Standesamt stellt außerdem für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, bei Bedarf ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Für Deutsche, die im Ausland geheiratet haben, kann auf Antrag die Eheschließung im deutschen Eheregister beurkundet werden.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann dies ebenfalls auf Antrag im deutschen Geburten- bzw. Sterberegister beurkundet werden.
Die beim Standesamt geführten Personenstandsregister werden fortgeführt, wenn sich Änderungen ergeben.
Das Standesamt kann aus den hier geführten Personenstandsregistern Urkunden ausstellen.
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Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Zuständig für:
- Anmeldung zur Eheschließung
- Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, ausländische Beteiligte
- Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, deutsche Beteiligte
- Doppelname
- Ehefähigkeitszeugnis
- Ehenamensbestimmung
- Eheschließung
- Elternbriefe
- Geburtsanmeldung
- Nachbeurkundungen in deutschen Personenstandsregistern
- Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler
- Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- Scheidungsanerkennung
- Stammbuch
- Sterbefallanzeige
- Urkundenausstellung
- Wiederannahme des Geburtsnamens
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
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