Geburtsanmeldung

Sie haben ein Baby bekommen? Hier erfahren Sie mehr zur Anmeldung.
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Kosten
Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Urkunde für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für Ihre privaten Zwecke ist mit 14,00 Euro gebührenpflichtig, jede weitere gleiche Urkunde kostet 7,00 Euro.
Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen, die zur Anmeldung der Geburt vorzulegen sind, sind auf der Bescheinigung aufgelistet, die Sie nach der Geburt von der Hebamme erhalten. Bitte achten Sie darauf, dass die Erklärung zu den Namen Ihres Kindes auf der Rückseite der Hebammenbescheinigung von beiden Elternteilen unterschrieben ist.
Formulare und Informationen
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Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt)
[pdf, 33,08 Kilobyte]
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Standesamt (Info nach DSGVO)
[pdf, 11,47 Kilobyte]