Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler
Hier erfahren Sie mehr über Namenserklärungen für Vertriebene und Spätaussiedler.
Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können durch Erklärung beim Standesamt ihres Wohnortes ihre Namen in eine deutsche Form bringen. Der zuständige Standesbeamte berät Sie gern über die genauen Möglichkeiten. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorher einen Termin.
Kosten
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung ist mit 14,00 EUR gebührenpflichtig.
Formulare und Informationen
-
Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt)
[pdf, 33,08 Kilobyte]
-
Standesamt (Info nach DSGVO)
[pdf, 11,47 Kilobyte]