Nachbeurkundungen in deutschen Personenstandsregistern
Hier finden Sie Informationen über Nachbeurkundungen.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Kosten
Die Nachbeurkundung einer Geburt, einer Eheschließung oder eines Sterbefalls kostet 56,00 Euro. Die dazugehörige Personenstandsurkunde kostet jeweils 14,00 Euro.
Notwendige Unterlagen
Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Standesbeamten beraten, welche Unterlagen vorzulegen sind und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Formulare und Informationen
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Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt)
[pdf, 33,08 Kilobyte]
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Standesamt (Info nach DSGVO)
[pdf, 11,47 Kilobyte]