Eheschließung
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Im Trauzimmer des Rathauses können Ehen montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr geschlossen werden, montags und donnerstags auch zwischen 14.00 Uhr und 16.30 Uhr.
Die Eheschließung muss vorher beim Standesamt angemeldet werden.
Kosten
Bei Anwendung deutschen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich Gebühren in Höhe von 130,00 Euro (inkl. Stammbuch) an.
Bei Anwendung ausländischen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich 170,00 Euro (inkl. Stammbuch) an.
Die Gebühren werden bereits bei der Anmeldung der Eheschließung gezahlt.
Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen sind bereits bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher telefonisch beim zuständigen Standesbeamten, welche Papiere benötigt werden.
Zur Eheschließung selbst müssen die Verlobten dann nur noch Personalausweise oder Reisepässe mitbringen.
Formulare und Informationen
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Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt)
[pdf, 33,08 Kilobyte]
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Standesamt (Info nach DSGVO)
[pdf, 11,47 Kilobyte]