Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) (zuständig: Märkischer Kreis)
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, die interkulturellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erhalten bzw. zu verbessern. Dieser herkunftssprachliche Unterrricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen.
Herkunftssprachlicher Unterricht wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht angeboten. Grundsätzlich ist das Schulamt für den Märkischen Kreis für die Planung und Organisation zuständig. Die Anmeldevordrucke geben Sie jedoch bitte direkt in der für Sie zuständigen Schule ab.
Das auf dieser Seite zum Download stehende Merkblatt enthält weitere Informationen sowie den Anmeldevordruck.
Weitere Informationen zum Thema „Herkunftssprachlicher Unterricht“ finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/index.php